Wichtig:
Andernfalls wird aus Datenschutzgeründen der Bewerberdatensatz
als ungenutzt klassifiziert und automatisch innerhalb der gesetzlich
vorgegebenen Frist gelöscht. Damit wird die Wohnungsbewerbung
nicht mehr berücksichtigt. Die Wohnungsbewerbung muss vom
Mietbewerber spätestens alle 3 Monate ebenfalls telefonisch,
per E-Mail oder über das vorgenannte Formular bestätigt
werden. Dadurch wird der Datensatz erneut aktiviert.
Bitte
haben Sie Verständnis, dass wir Rückrufbitten pauschaler Art nicht
nachkommen können, nur um ihm/ihr mitzuteilen, dass noch kein
Angebot vorliegt.
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